Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, Klagen nach Ihren Vorgaben zu erstellen, die Sie uns online übermitteln können.

Für eine Kündigungsschutzklage sind beispielsweise nur wenige Informationen erforderlich, wie der Name Ihres Arbeitgebers, wann Sie eine Kündigung erhalten haben, wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt sind und wie viele Mitarbeiter dort tätig sind. Schon anhand dieser Unterlagen können wir eine Kündigungsschutzklage für Sie fertigen.

Weiterhin benötigen wir von Ihnen dann zusätzlich Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und eine aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung. Mit diesen Unterlagen allein können wir dann die Kündigungsschutzklage für Sie erstellen.

Selbstverständlich können Sie auch unter der oben angegebenen Telefonnummer Ihre Fragen direkt und persönlich stellen.

Bitte beachten Sie allerdings unbedingt, dass die Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt und man sich, falls man diese Frist versäumt, egal wie ungerecht die Kündigung auch sein mag, grundsätzlich nicht mehr dagegen wehren kann. Aus diesem Grunde garantieren wir Ihnen, dass noch am selben Tage die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird, sobald Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben.