Viele Arbeitsverhältnisse enden nicht durch eine Kündigung, sondern durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis in der Regel wirksam und endgültig beendet.

Dem Arbeitnehmer geht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich eine sehr starke Rechtsposition verloren. Zudem drohen ihm weitere Nachteile, wie z. B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb sollte ein Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages dessen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten, können wir Ihnen u. a. folgende Leistungen anbieten:

  • Prüfung des Vertragsentwurfs
  • Erläuterung der Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages
  • Beratung über die rechtlichen Konsequenzen des Aufhebungsvertrages (u. a. im Hinblick auf Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch)
  • Beratung über mögliche Vorgehensweisen
  • Führen von Verhandlungen über eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber

Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, können wir u.a. folgendes für Sie tun:

  • Prüfung der Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages
  • Prüfung von Anfechtungsmöglichkeiten
  • Beratung über mögliche Vorgehensweisen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Aufhebungsvertrag