Ansprüche auf Gehalt und Sonderzahlungen

Weicht die Lohnabrechnung von den vertraglichen Vereinbarungen ab oder bleibt das Gehalt ganz aus, sollte rasch gehandelt werden. In manchen Fällen liegt ein Fehler vor, in anderen entsteht ein Streit darüber, ob und in welcher Höhe bestimmte Beträge zu zahlen sind.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Anspruch besteht, muss der Arbeitgeber zahlen. Das betrifft nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Sonderzahlungen, Zuschläge oder variable Vergütungsbestandteile. Um eine Klärung herbeizuführen, kann zunächst ein außergerichtliches Schreiben helfen. Bleibt eine Reaktion aus, ist die gerichtliche Durchsetzung möglich.

Wichtig ist der Blick auf mögliche Ausschlussfristen. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Regelungen, wonach offene Forderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend gemacht werden müssen. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch dauerhaft verloren gehen.

Auf dem Bild ist ein Mann im Büro, der einen angespannten Gesichtsausdruck hat. Außerdem der Text

Lohnansprüche prüfen und durchsetzen

Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zur Zahlung von Lohn bzw. Gehalt verpflichtet. Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer oft auch zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile.

Dazu gehören z. B.:

  • Provisionen
  • Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
  • Bonuszahlungen
  • Tantiemen
  • übertarifliche Zulagen
  • Gratifikationen
  • Prämien
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jubiläumszuwendungen
  • Überstundenvergütung & Zuschläge für Überstunden
  • Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht oder besteht Streit darüber, ob Ihnen bestimmte Ansprüche zustehen oder nicht, können wir Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:

  • Prüfung, ob Ihnen rechtlich ein einklagbarer Anspruch zusteht
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einer Lohnklage
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren Ihres Arbeitgebers
Wichtig: Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sind oft Ausschlussfristen zu beachten. Diese können sowohl in dem individuell geschlossenen Arbeitsvertrag als auch in einem Tarivertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z. B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist beim Arbeitgeber – in der Regel schriftlich und/oder durch eine Lohnklage – geltend machen. Tut er dies nicht, verfallen seine Ansprüche.