Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zur Zahlung von Lohn bzw. Gehalt verpflichtet. Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer oft auch zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile.
Dazu gehören z. B.:
- Provisionen
- Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
- Bonuszahlungen
- Tantiemen
- übertarifliche Zulagen
- Gratifikationen
- Prämien
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
- Jubiläumszuwendungen
- Überstundenvergütung & Zuschläge für Überstunden
- Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit
- …
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht oder besteht Streit darüber, ob Ihnen bestimmte Ansprüche zustehen oder nicht, können wir Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:
- Prüfung, ob Ihnen rechtlich ein einklagbarer Anspruch zusteht
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einer Lohnklage
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren Ihres Arbeitgebers
Wichtig: Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sind oft Ausschlussfristen zu beachten. Diese können sowohl in dem individuell geschlossenen Arbeitsvertrag als auch in einem Tarivertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z. B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist beim Arbeitgeber – in der Regel schriftlich und/oder durch eine Lohnklage – geltend machen. Tut er dies nicht, verfallen seine Ansprüche.