Jeder Arbeitnehmer – egal ob in Vollzeit oder Teilzeit tätig, befristet angestellter Arbeitnehmer, Führungskraft, AT-Angestellter, Aushilfe oder 450-EUR-Kraft – hat Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Gewährt der Arbeitgeber keinen Urlaub, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, d. h. auf Auszahlung des Urlaubs in Geld, zustehen.

Im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch auf Urlaub können wir u. a. folgendes für Sie tun:

  • Sie darüber informieren, ob und wie viele Tage Urlaub Ihnen zustehen
  • Ihren Urlaubsanspruch außergerichtlich geltend machen
  • Ihren Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen (notfalls per Einstweiliger Verfügung)
  • Prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Auszahlung Ihres Urlaubs in Geld zusteht (Urlaubsabgeltung)
  • Ihren Urlaubsabgeltungsanspruch außergerichtlich und gerichtlich geltend machen