Prüfung der Rechtmäßigkeit und Durchsetzung von Entfristung

Immer mehr Arbeitsverträge werden in heutiger Zeit nur noch befristet abgeschlossen.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist aber nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind zum Teil sehr formaler Natur, woraus sich für Arbeitgeber eine Reihe von “Fallen” ergeben. Oftmals ist eine Befristung aus formalen Gründen unwirksam, obwohl es an sich möglich gewesen wäre, das Arbeitsverhältnis wirksam zu befristen. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz “normales” unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, können wir Ihnen u. a. die folgenden Leistungen anbieten:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit/Wirksamkeit der Befristung
  • Außergerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung
  • Gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung (“Entfristungsklage”)
  • Aushandeln einer Abfindung als “Gegenleistung” für ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Wichtig: Will sich der Arbeitnehmer aber auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen, muss er – ähnlich wie bei einer Kündigung– innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses eine Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Zu sehen ist ein Bild mit einer Person die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hat, er ist verzweifelt und weiß nicht was er jetzt tun soll. Rechtsanwalt Bellmer hilft!

Befristeter Arbeitsvertrag: Rechte, Fristen und Chancen für Arbeitnehmer

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann zu Beginn eine praktische Lösung sein, etwa um erste Erfahrungen im Unternehmen zu sammeln oder eine Übergangszeit zu überbrücken. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass viele Befristungen nicht den gesetzlichen Vorgaben des Teilzeit und Befristungsgesetzes (TzBfG) entsprechen. Häufig fehlt ein sachlicher Grund oder die Befristung ist formell fehlerhaft. In diesen Fällen kann das Arbeitsverhältnis als unbefristet gelten, mit allen Rechten eines regulären Arbeitsverhältnisses.

Unsere Kanzlei prüft Ihren befristeten Arbeitsvertrag auf Wirksamkeit und rechtliche Fehler. Wir klären, ob die Voraussetzungen nach dem TzBfG erfüllt sind und ob eine Entfristung möglich ist. Bei Unwirksamkeit der Befristung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Wichtig: Eine Klage auf Entfristung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags eingereicht werden. Wir beraten Sie rechtzeitig, wahren Ihre Fristen und prüfen, ob zusätzlich eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung in Betracht kommt. So sichern Sie Ihre berufliche Position und vermeiden rechtliche Nachteile.

Zu sehen ist ein unglücklicher Arbeitnehmer, er hat einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, Rechtsanwalt Bellmer hilft!