Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Wird gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht vertreten wir Mandanten kompetent und engagiert in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens und setzen uns konsequent für den Schutz ihrer Rechte ein. Wir unterstützen Sie unter anderem bei Vorwürfen wegen Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, Rotlichtverstößen mit strafrechtlichen Folgen sowie bei drohendem Führerscheinentzug oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch bei weiteren verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Strafverfahren im Verkehrsrecht frühzeitig prüfen lassen
Ein Strafverfahren im Verkehrsrecht betrifft häufig nicht nur die strafrechtliche Verantwortung. Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens werden wichtige Weichen gestellt, die sich auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, den Versicherungsschutz sowie auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auswirken können.
Insbesondere nach einem Verkehrsunfall können neben dem Strafverfahren weitere Konsequenzen drohen. Dazu zählen Regressforderungen der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeldforderungen sowie Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung hilft dabei, Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden und Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Versicherungen und Behörden bestmöglich zu vertreten.
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu nehmen und die rechtlichen sowie finanziellen Folgen zu begrenzen.

Im Verkehrsstrafrecht können bereits die ersten Entscheidungen entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte von Beginn an wirksam zu schützen. Als erfahrene Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht prüfen wir Ihren Fall umfassend und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir nicht nur das Strafverfahren selbst, sondern auch mögliche Folgen für Ihre Fahrerlaubnis, Ihren Versicherungsschutz und zivilrechtliche Ansprüche.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere bei:
- Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall
- drohendem Führerscheinentzug oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
- Vorwürfen wegen Fahrerflucht, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr
- Fragen zum Versicherungsschutz sowie möglichen Regressforderungen der Haftpflichtversicherung
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung im Verkehrsstrafrecht
Durch regelmäßige Fortbildungen und langjährige Erfahrung vertreten wir unsere Mandanten kompetent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Versicherungen und Behörden. In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation, erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Als erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Berlin unterstütze ich Sie kompetent in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.
Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei:
- Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Führerscheinentzug und Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde
- Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr
- Ermittlungs- und Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall
- weiteren Verkehrsstraftaten und verkehrsrechtlichen Fragestellungen
Ganz gleich, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht – ich begleite Sie engagiert durch das gesamte Verfahren. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen uns konsequent für Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ein.
Jetzt rechtliche Unterstützung im Verkehrsstrafrecht sichern
Wird gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt oder haben Sie bereits eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens werden häufig Entscheidungen getroffen, die den weiteren Verlauf des Verfahrens sowie mögliche Folgen für Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz maßgeblich beeinflussen können. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung hilft dabei, Ihre Rechte zu wahren, belastende Fehler zu vermeiden und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dies gilt insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht oder anderen Verkehrsstraftaten.
Neben den strafrechtlichen Folgen können auch weitere Konsequenzen drohen. Dazu gehören Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, der Entzug der Fahrerlaubnis, Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Probleme mit dem Versicherungsschutz, beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt oder bei grober Fahrlässigkeit. Wir begleiten Sie von Beginn an durch das gesamte Verfahren, prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Fahrerlaubnisbehörden und Versicherungen.
Keine Aussage vor Akteneinsicht!
Wer als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Verkehrsstrafverfahren geführt wird, sollte seine Rechte kennen. Eines der wichtigsten Rechte ist das Schweigerecht. Bevor Sie sich zu einem Tatvorwurf äußern, empfiehlt es sich, zunächst die Ermittlungsakte durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Erst nach einer vollständigen Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Beweise den Ermittlungsbehörden tatsächlich vorliegen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Als Beschuldigter müssen Sie lediglich Ihre Personalien angeben. Von Ihrem Schweigerecht dürfen Sie jederzeit Gebrauch machen, ohne dass Ihnen daraus im Straf- oder Bußgeldverfahren Nachteile entstehen. Auch wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, besteht für Beschuldigte in der Regel keine Verpflichtung, dieser Folge zu leisten. Anders kann dies bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein. Ob und in welchem Umfang eine Mitwirkung erforderlich ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie versuchen, den Sachverhalt spontan gegenüber Polizeibeamten zu erklären. Unvollständige oder unbedachte Aussagen lassen sich später häufig nur schwer korrigieren und können die Verteidigung erschweren. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst zu schweigen und frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht einzuschalten. Eine umfassende Akteneinsicht erhält in der Regel nur der verteidigende Rechtsanwalt gemäß § 147 StPO. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte kann zuverlässig beurteilt werden, welche Vorwürfe bestehen, welche Beweismittel vorliegen und welche rechtlichen Schritte zur Wahrung Ihrer Interessen sinnvoll sind.
