Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.

Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Viele Kündigungen sind z. B. deshalb unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist.

Kündigung erhalten? Arbeitsrecht | Rechtsanwalt Torsten Bellmer

Kostenlose Ersteinschätzung: Widerspruch gegen Ihre Kündigung

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, gebe ich Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu der Frage, ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt.

Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Es kann sich z. B. lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber in einigen Fällen auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.

Wichtig: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, kann ich u.a. folgendes für Sie tun:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Abwehr der Kündigung
  • Aushandeln einer Abfindung
  • Aushandeln eines Aufhebungsvertrages
  • Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.)
  • Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung, …)

Mann sitzt verzweifelt am Schreibtisch, hält den Kopf in den Händen. Text: „Kündigung erhalten? Rechtsanwalt Bellmer hilft“.

Besondere Schutzrechte bei Kündigungen

Gerade weil eine Kündigung für Arbeitnehmer oft eine große persönliche Belastung darstellt, sollte eine schnelle rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Anwalt kann bereits frühzeitig einschätzen, ob die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Kündigung bestehen und welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist. Oft lassen sich durch rechtzeitiges Handeln bessere Verhandlungsergebnisse erzielen.

Wichtig: Eine anwaltliche Beratung kurz nach Erhalt der Kündigung erhöht die Chancen, Fehler des Arbeitgebers aufzudecken und für sich zu nutzen.

Darüber hinaus spielt auch der besondere Kündigungsschutz eine Rolle. Bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder genießen einen erhöhten Schutz, der eine Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässt. Wird dieser Schutz vom Arbeitgeber nicht beachtet, kann die Kündigung allein aus diesem Grund unwirksam sein.

Fehler bei Fristen und weitere Ansprüche

Auch die Einhaltung von Fristen ist entscheidend. Fehlerhafte Kündigungsfristen führen regelmäßig dazu, dass ein Arbeitsverhältnis länger fortbesteht, als es der Arbeitgeber geplant hat. Das kann für Arbeitnehmer nicht nur zusätzlichen Lohn bedeuten, sondern auch eine bessere Ausgangsposition für Abfindungsverhandlungen schaffen.

Zudem sollten Arbeitnehmer die weitere Entwicklung im Blick behalten. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, bestehen häufig Ansprüche auf Zeugnisse, Resturlaub oder ausstehende Zahlungen. Diese Ansprüche gehen nicht automatisch verloren, sondern können rechtlich durchgesetzt werden.