Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und deshalb von herausragender Bedeutung. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.

Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Viele Kündigungen sind z. B. deshalb unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist.

Kündigung erhalten? Arbeitsrecht | Rechtsanwalt Torsten Bellmer

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, gebe ich Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu der Frage, ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt.

Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Es kann sich z. B. lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber in einigen Fällen auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.

Wichtig: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, kann ich u.a. folgendes für Sie tun:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Abwehr der Kündigung
  • Aushandeln einer Abfindung
  • Aushandeln eines Aufhebungsvertrages
  • Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.)
  • Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung, …)