Jeder Arbeitnehmer – unabhängig von der Beschäftigungsart, sei es Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet, ob in leitender Position, als AT-Angestellter, Aushilfe oder 450-EUR-Kraft – hat gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Sollte der Arbeitgeber diesen Anspruch nicht gewähren, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend zu machen, was eine Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs in Form von Geld bedeutet.

Dabei können, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, auch Urlaubsansprüche geltend gemacht werden, die nicht in die Vergangenheit zurück reichen.

Im Zusammenhang Ihres Urlaubsanspruchs stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite und bieten unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Sie darüber informieren, ob und wie viele Tage Urlaub Ihnen zustehen
  • Außergerichtliche Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs, einschließlich der Kommunikation mit dem Arbeitgeber, um eine faire Lösung zu finden.
  • Vertretung Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht, falls erforderlich, sogar im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen.
  • Vertretung Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht, falls erforderlich, sogar im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen.
  • Geltendmachung Ihres Urlaubsabgeltungsanspruchs sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Unsere Expertise erstreckt sich über sämtliche Facetten des Urlaubsrechts, und wir sind bereit, Sie bei jedem Schritt zu unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre gesetzlich verankerten Urlaubsansprüche wahren können.

Grafik mit überarbeitetem Arbeitnehmer, Büro, Aufschrift: Keinen Urlaub erhalten? - Was jetzt zu beachten ist